Aktuelle Informationen & Expertentipps

>> Seit dem 08.04.2013 befindet sich das Büro BTT zusammen mit der Sachverständigengesellschaft Bauexperts GmbH  in neuen Räumlichkeiten auf der Kneinstraße 4 in 47807 Krefeld <<
Mit dem aktuellen Zusammenschluß des Büro BTT mit der BAUEXPERTS GmbH als kompetentes Sachverständigen- und Bauexpertenteam werden Sie noch effektiver, schneller und allumfassender betreut.

Das Team Bauexperts GmbH besteht aus einer Kooperation von mehreren selbständig tätigen Bau - Fachleuten, die ihren Themenschwerpunkt und ihre Kompetenz gebündelt für Sie einsetzen.


Das Team der Bauexperts GmbH:
Dipl-Ing. Ali Altunay
Fachbereich: Bausachverständiger für Wertermittlung & Bauschäden;
Dozent an der Sachverständigenakademie Aachen

Dipl.-Ing. Architektin  Britta Baukenkrodt  

Fachbereich: Architektur
Dipl.-Ing. Architekt  Gerd Burchart  
Fachbereich: Architektur; Bausachverständiger für Wertermittlung & Bauschäden; SiGeKo
Marion Steuer
Fachbereich: Bausachverständige für Versicherungsschäden
Dipl-Ing. Armando P. Colinas
Fachbereich: Bausachverständiger für Wertermittlung & Bauschäden; Bauleitung
Mario de Kok

Fachbereich: Bauleitung; SiGeKo; Bautechnik
Frank Tekook
Fachbereich: Bausachverständiger für Wertermittlung & Bauschäden; Bauleitung; SiGeKo; Bautechnik


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Rauchmelderpflicht in Nordrhein-Westfalen

Zusammenfassung:

Einbaupflicht
- für Neu- und Umbauten: ab 01.04.2013
- für bestehende Wohnungen: bis 31.12.2016

Mindestens ein Rauchwarnmelder ist einzubauen in allen
- Schlafräumen
- Kinderzimmern
- Fluren, über die Rettungswege von Aufenthaltsräumen führen

Verantwortlich
- für den Einbau: der Eigentümer
- für die Betriebsbereitschaft: der Besitzer (bei Mietwohnungen = Mieter)

Gesetzliche Grundlage

Die Landesregierung Nordrhein-Westfalen hat am 04.12.2012 die Änderung der Landesbauordnung beschlossen.

Am 20.03.2013 wurde im Landtag beschlossen, den §49 der Landesbauordnung NRW durch den folgenden Absatz 7 zu ergänzen:

(7) In Wohnungen müssen Schlafräume und Kinderzimmer sowie Flure, über die Rettungswege von Aufenthaltsräumen führen, jeweils mindestens einen Rauchwarnmelder haben. Dieser muss so eingebaut oder angebracht und betrieben werden, dass Brandrauch frühzeitig erkannt und gemeldet wird. Wohnungen, die bis zum 31.03.2013 errichtet oder genehmigt sind, haben die Eigentümer spätestens bis zum 31. Dezember 2016 entsprechend den Anforderungen nach den Sätzen 1 und 2 auszustatten. Die Betriebsbereitschaft der Rauchwarnmelder hat der unmittelbare Besitzer sicherzustellen, es sei denn, der Eigentümer hat diese Verpflichtung bis zum 31.03.2013 selbst übernommen.

Die Änderung wurde im Gesetz- und Verordnungsblatt NRW (Ausgabe 2013 Nr. 8 vom 28.3.2013, S. 142) veröffentlich und tritt am 01. April 2013 in Kraft.


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Die Trinkwasserverordnung (für Mehrfamilienhäuser)

Bericht aus der WZ-Krefeld (Westdeutsche Zeitung) vom 24.11.2012


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Der Energieausweis

Bericht aus der WZ-Krefeld (Westdeutsche Zeitung) vom 17.11.2012


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Wichtiges zur baubegleitenden Qualitätskontrolle!

Bericht aus der WZ-Krefeld (Westdeutsche Zeitung) vom 09.11.2012



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Baubegleitendende Qualitätskontrolle

Bericht aus Stadtspiegel Krefeld vom 11.07.2012



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Luftdichtigkeit prüfen


Wer neu baut sollte rechtzeitig vor dem endgültihen Ausbau des Dachgeschoß unbedingt einen sogenannten "Blower-Door-Test" durchführen lassen.
Hierbei werden dann Undichtigkeiten und Lecks in der Konstruktion aufgespürt und können dann noch bearbeitet werden.
Ggf. empfiehlt sich auch die Ausführung einer Thermografie um rechtzeitig Schwachstellen und Leckagen der Dämmung der Gebäudehülle zu finden und beheben zu können.
Der VPB - Verband privater Bauherren rät dazu, beides von Anfang an im Bauvertrag zu fixieren.
Leider werden diese Verfahren im Schlüsselfertigbau noch immer viel zu selten eingesetzt, obwohl diese absolut nichts "exotisches" mehr sind.
Käufer sollten immer auf diese Art von Qualitätskontrollen bestehen und auch darauf, die Untersuchungen von einem unabhängigen Experten machen zu lassen
und nicht vom Bauunternehmer oder Bauträger selber.
Hierzu gibt es Normen, wie die Prüpfung durchgeführt und protokolliert werden muß.
Die Ergebnisse der Prüfung müssen dann dem Käufer der Immobilie ausgehändigt werden, fordert der VPB.
Werden Schwachstellen in der Luftdichtheit oder Dämmung der Gebäudehülle offenbart, müssen diese beseitigt werden.
Bauherren sollten auch hier den unabhängigen Bausachverständigen hinzuziehen.



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ENDE









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