Wissenswertes-SiGeKo
Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator
Der SiGeKo wird vom Bauherrn beauftragt und wird gem. BaustellV (= Abkürzung für Baustellenverordnung) tätig, sobald Beschäftigte mehrerer Unternehmer (Gewerke) auf einer Baustelle tätig werden.
BaustellV = Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen
Nach §3 der BaustellV übernimmt der SiGe-Koordinator verschiedene Aufgaben während der Planung und Ausführung eines Bauvorhabens.
Er legt die erforderlichen Maßnahmen der Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes fest und koordiniert diese und prüft die Einhaltung dieser Maßnahmen.
Allerdings wird der Bauherr durch die Bestellung eines geeigneten Koordinators nicht von seiner Verantwortung entbunden, seine Pflichten nach BaustellV §3 Abs. 1a zu erfüllen.
Der Bauherr als Initiator eines Bauvorhabens wird verpflichtet, sich um den Gesundheitsschutz und um die allg. Grundsätze des Arbeitsschutzes der auf der Baustelle tätigen Personen zu kümmern.
Um diesem Anspruch gerecht zu werden, benötigen viele Bauherren - mangels eigener Fachkenntnisse - fachkundige Unterstützung. Diese leistet dann der SiGeKo.
Geeignete Koordinatoren besitzen die Qualifikation nach Ziffer 4 + 5 der RAB 30.
Sie übernehmen die Umsetzung des §4 des Arbeitsschutzgesetzes für den Bauherrn.
Geeigneter Koordinator im Sinne der RAB 30 ist, wer über ausreichende :
BaustellV = Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen
Nach §3 der BaustellV übernimmt der SiGe-Koordinator verschiedene Aufgaben während der Planung und Ausführung eines Bauvorhabens.
Er legt die erforderlichen Maßnahmen der Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes fest und koordiniert diese und prüft die Einhaltung dieser Maßnahmen.
Allerdings wird der Bauherr durch die Bestellung eines geeigneten Koordinators nicht von seiner Verantwortung entbunden, seine Pflichten nach BaustellV §3 Abs. 1a zu erfüllen.
Der Bauherr als Initiator eines Bauvorhabens wird verpflichtet, sich um den Gesundheitsschutz und um die allg. Grundsätze des Arbeitsschutzes der auf der Baustelle tätigen Personen zu kümmern.
Um diesem Anspruch gerecht zu werden, benötigen viele Bauherren - mangels eigener Fachkenntnisse - fachkundige Unterstützung. Diese leistet dann der SiGeKo.
Geeignete Koordinatoren besitzen die Qualifikation nach Ziffer 4 + 5 der RAB 30.
Sie übernehmen die Umsetzung des §4 des Arbeitsschutzgesetzes für den Bauherrn.
Geeigneter Koordinator im Sinne der RAB 30 ist, wer über ausreichende :
- baufachliche Kenntnisse als Architekt, Ingenieur, Techniker oder Meister verfügt. Eine baubezogene Ausbildung reicht nicht aus.
- arbeitsschutzfachliche Kenntnisse
- Koordinatorenkenntnisse
- mindestens zweijährige berufliche Erfahrung
verfügt, wie sie in RAB 30 aufgeführt sind.
Näheres über die RAB 30 und das Arbeitsschutzgesetz können Sie erfahren, wenn Sie dies über mein Kontaktformular anfordern oder im Internet über eine der einschlägigen Suchmaschinen.









